Fördermittel und Zuschüsse erhalten Sie natürlich nicht einfach so. Möchten Sie diese von der KfW beanspruchen, so bedarf es den Nachweis eines/einer anerkannten Energieeffizienzberaters/Energieeffizienzberaterin. Welche Fördermittel Sie dabei beanspruchen, legen wir zusammen mit Ihnen im Vorfeld fest.
Ein Zuschuss oder Kredit der KfW ist nur mit einen Energieberater möglich.
Die KfW bietet mit Ihren Programmen „Energieeffizient Bauen KfW153“ und "Energieeffizient Sanieren", verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für Neubaumaßnahmen bzw. für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder zu Einzelmaßnahmen an der Hülle und Heizung an.
Bei Inanspruchnahme der Förderung seitens des Bundes, wird ebenfalls ein:e Energieeffizienzberater:in benötigt. Von diesem/dieser wird der sogenannte Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, wobei der Fahrplan zu 80% gefördert wird.
Wir erstellen für Sie alle Nachweise und Unterlagen.
Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um dieses Thema.
Wenn Sie einen Auftrag eines/einer Handwerkers/Handwerkerin bestätigen, muss die Förderung unbedingt im Vorfeld beim BAFA / KfW eingereicht worden sein. Sie gehen also folgendermaßen vor:
Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich bei der Eingangsbestätigung noch nicht um die Förderzusage handelt. Die Förderung kann im Anschluss noch abgelehnt werden. Allerdings ist die Auftragsbestätigung an den Handwerker ab Zugang der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, warten Sie am besten den Zuwendungsbescheid (Förderzusage) ab. Dieser wird per Post zugestellt und ist rechtsverbindlich.
Es ist also nicht möglich Förderungen nachträglich zu beantragen. Allerdings können Sie stattdessen 20% der Sanierungskosten von der zu bezahlenden Einkommenssteuer abziehen. Dazu benötigen Sie eine Erklärung eines Energieberaters. Rufen Sie uns an, um zu erfahren, wie das genau funktioniert.
Gut zu wissen: Es ist möglich sich in der Zwischenzeit Angebote einzuholen. Wichtig ist es nur, dass Sie diese nicht vor Förderantrag bestätigen.
Der Verbrauch von Energie und den damit verbundenen Ressourcen steigt stetig an. Ein großer Teil davon wird für das Erzeugen von Heizwärme und die Erwärmung von Brauchwasser benötigt. Somit bieten energetische Sanierungen große Energieeinsparpotenziale. Um die Umwelt zu schonen und den Klimaschutzvorgaben der EU nachzukommen, schafft die Bundesregierung einen Anreiz in Form von Zuschüssen, Krediten oder Steuervergünstigungen.
Förderungen vom Staat erhalten Sie, wenn Sie an förderfähigen Programmen teilnehmen und diese durch eine:n qualifizierte:n und zertifizierte:n Energieberater:in beantragen lassen. Diese Förderungen können Sie nicht immer selbst beantragen, weswegen der Weg über den/die Energieberater:in unbedingt ratsam ist.
Beachten Sie aber, dass Sie Angebote von Handwerkern/Handwerkerinnen erst annehmen dürfen, wenn die Förderung beantragt wurde. Ansonsten erhalten Sie diese nicht.
Möchten Sie einen Sanierungsfahrplan von einem Energieberater erstellen lassen, so erhalten Sie in Abhängigkeit der Anzahl der Wohneinheiten (WE) einen gewissen Betrag an staatlicher Förderung.
Wie hoch alle weiteren Förderung ausfallen kann man in den meisten Fällen nicht genau sagen, da diese individuell sind und sich auf die jeweiligen Vorhaben beziehen. Ebenso da auch einige Förderprogramme miteinander kombiniert werden können. Begrenzt werden die Förderungen durch die Höchstsumme der Gesamtkosten die pro Maßnahme geltend gemacht werden können.
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Hamburg und Schleswig-Holstein am Telefon sind bei allen Fragen rund um die Energieberatung und Förderanträge für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.