Ein Energieausweis bietet eine umfassende Übersicht und stellt somit eine transparente Möglichkeit dar, die Energieeffizienz einer Immobilie zu visualisieren. Diese Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um Mieter und Käufer zu schützen. Darüber hinaus sollen alle beteiligten Parteien sensibilisiert und zur Umsetzung von Maßnahmen angeregt werden, falls notwendig.Es ist wichtig zu betonen, dass ein Energieausweis kein standardisiertes Zertifikat ist, das einfach für 19 Euro im Internet bestellt werden kann. Er ist vielmehr das Ergebnis gewissenhafter und qualifizierter Ingenieursarbeit. Ein unrichtiger Energieausweis verfehlt sein Ziel und stellt eine betrügerische Täuschung dar.Es ist ebenfalls entscheidend zu verstehen, dass es Unterschiede zwischen verschiedenen Energieausweisen gibt und dass die Arbeitsweise von Energieberatern variieren kann.
Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Begriff Energie-Effizienz-Berater allerdings schon und wird, wie ein Meistertitel nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben.
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Im August 2020 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Gesetzgeber verkündet und löst ab dem 01. November 2020 die vorherige Gesetzgebung (Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz) ab. Somit regelt das GEG zukünftig die energetischen Anforderungen und Richtlinien für klimatisierte oder beheizte Objekte.
Die neue Rechtsprechung beinhaltet Grundsätze und Weisungen zur Klima- und Heizungstechnik, wie auch zum Hitzeschutz und der Dämmung von Gebäuden. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Erstellung und Verwendung von Energieausweisen (Bedarfsausweis), wenn ein Neubau entsteht, eine umfassende Sanierung stattfindet oder die Immobilie vermietet oder zum Verkauf angeboten werden soll. Dies war bereits im bisherigen Energieeinsparrecht eine klare Vorgabe und stellt ebenfalls im neuen Gebäudeenergiegesetz eine Anforderung dar.
Die entscheidende Information zuerst: Eigenständig können Sie bedauerlicherweise keinen Energieausweis erstellen. Die Erstellung eines anerkannten Energieausweises erfordert die Unterstützung einer Fachperson mit beruflichem Bezug zum Bauwesen. Idealerweise sollten Sie sich für einen Energieberater oder eine Energieberaterin entscheiden, die eine Zusatzausbildung aufweisen.
Wenn Sie nun fragen, wo Sie solche qualifizierten Energieberater:innen finden können, haben wir eine Lösung für Sie. Die Deutsche Energie-Agentur (Dena) hat eine Expertendatenbank eingerichtet, um Ihre Suche zu vereinfachen und sicherzustellen, dass Sie auf zertifizierte Fachleute zählen können. Wir, die Energieberater Hamburg, sind stolz darauf, zertifizierte Energieberater zu sein und in dieser Datenbank verzeichnet zu sein. Zudem sind wir auch als Berater für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert und bringen mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung mit.
Hierbei wird zunächst in Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterschieden.
Möchten Sie einen Verbrauchsausweis, so werden Nachweise zur Berechnung der Energieverbauchskosten von Warmwasser und Heizung benötigt. Diese sollten mindestens einen Zeitraum von drei Jahren dokumentieren. Ebenso benötigt es Informationen über Leerstände sowie Bilder von der Immobilie.
Wenn das Objekt beispielsweise für ein ganzes Jahr zu über 50 Prozent leer stand, darf kein Verbrauchsausweis erstellt werden. In diesem Fall wird dies als umfangreicher Leerstand betrachtet, bei dem der Grenzwert des sogenannten "Leerstandsfaktors" überschritten wird, und die Ausstellung des Verbrauchsausweises ist daher nicht möglich.
Zuletzt kommen noch die vollständigen Daten zum Stromverbrauch der gesamten Immobile (alle Nutzungseinheiten) hinzu. Regionale Witterungsverhältnisse spielen zudem auch noch eine Rolle.
Möchten Sie einen Bedarfsausweis, kommen zu den Unterlagen, die Sie für den Verbrauchsbeweis benötigen, noch weitere hinzu. Dabei handelt es sich unter anderem um Dokumente zu den Grundrissen und der Architektur des Gebäudes, Baubeschreibung, sowie Modernisierungsunterlagen und das Abgasprotokoll des Schornsteinfegers.
Grundsätzlich erfolgt eine Begehung der Immobilie für die Erstellung und Berechnung beider Ausweisformen.
Damit Sie eine:n geeignete:n Energieberater:in finden, der/die Ihnen einen Energieausweis ausstellt, können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Die Energieberater Hamburg sind dabei qualifiziert als Energieberater der Verbraucherzentrale.
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Hamburg und Schleswig-Holstein sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Ob Sie einen Energieberater benötigen, hängt ganz davon ab, was Sie vorhaben. Möchten Sie nur Sanierungen durchführen lassen, ohne Förderungen zu beantragen, dann benötigen Sie nicht unbedingt einen Energieberater. Dennoch kann er auch hier helfen, künftig Energiekosten zu senken und Ressourcen zu schonen.
Möchten Sie Förderungen beantragen und/oder einen Energieausweis erstellen lassen, dann ist ein Energieberater unabdingbar. Denn nur ein dafür qualifizierter Experte ist dazu berechtigt Förderungen zu beantragen oder gültige, anerkannten Energieausweise auszustellen.
Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) kann für alle Gebäude ausgestellt werden, unabhängig von Größe, Alter oder Nutzungsart.
Ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) ist in der Regel zulässig für:
Ein Energieausweis wird benötigt, wenn:
Grundlage hierfür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das mittlerweile die Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Dieses legt fest, dass Kauf- oder Mietinteressenten/Mietinteressentinnen über die energetischen Kennwerte und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden. Allerdings gilt dies nur bei einem Nutzerwechsel.
Ein Energieausweis ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung erfolgt und keine anderen zwingenden Gründe vorliegen. Für kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und für Baudenkmäler besteht keine Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises.
Eine Energieberatung wird häufig in Form eines Sanierungsfahrplans vorgenommen. Hierbei richten sich die Kosten nach den Wohneinheiten (WE) und werden bis zu einem gewissen Betrag (bis zu 50%) vom Staat gefördert.
Für den genauen Preis Ihres Sanierungsfahrplans kontaktieren Sie uns bitte.
Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Bei energetischen Verbesserungen am Gebäude empfiehlt es sich jedoch, vor Ablauf dieser Frist einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, um die Vorteile gegenüber Kauf- und Mietinteressenten aktuell nachweisen zu können.
Der Energieausweis sorgt für Transparenz im Immobilienmarkt, indem er objektive Informationen über den Energiebedarf von Gebäuden liefert und Vergleiche ermöglicht. Er bewertet die energetische Qualität eines Hauses, identifiziert mögliche Schwachstellen bei der Gebäudehülle und Anlagentechnik und bietet Vorschläge zur energetischen Modernisierung.
Sie können ganz einfach mit uns Kontakt aufnehmen: Entweder per Formular, per E-Mail, per Telefon oder ganz altmodisch per Post. Gerne helfen wir Ihnen bei allen Fragen zum Thema Energieausweis weiter.