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🇩🇪 Von der Bundesregierung geprüfte und zertifizierte Energieberater
Ein Energieausweis bietet eine umfassende Übersicht über die energetische Qualität einer Immobilie und schafft Transparenz bei der Bewertung der Energieeffizienz. Die Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um Käufer und Mieter zu schützen und das Bewusstsein für Energieeinsparung zu stärken. Es ist wichtig zu betonen, dass ein Energieausweis kein standardisiertes Dokument ist, das man einfach im Internet bestellen kann. Er ist das Ergebnis sorgfältiger und qualifizierter Ingenieursarbeit. Ein fehlerhafter Energieausweis verfehlt nicht nur seinen Zweck, sondern kann auch als Täuschung gewertet werden. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten von Energieausweisen, und auch die Arbeitsweise der Energieberater kann variieren.
Der Begriff Energieberater ist nicht gesetzlich geschützt. Der Titel Energieeffizienz-Experte hingegen ist eine geschützte Bezeichnung, die – ähnlich wie ein Meistertitel – nur an qualifizierte Fachkräfte und Unternehmen vergeben wird.
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Im August 2020 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft und löste zum 1. November 2020 die vorherigen Regelwerke – das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – ab. Das GEG regelt seitdem die energetischen Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude in Deutschland.
Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik, zur Dämmung und zum sommerlichen Wärmeschutz. Grundsätzlich besteht eine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises (Bedarfsausweis), wenn ein Neubau errichtet, eine umfassende Sanierung durchgeführt oder ein Gebäude vermietet oder verkauft wird. Diese Regelung galt bereits zuvor und bleibt auch im neuen GEG bestehen.
Ein Energieausweis kann nicht eigenständig erstellt werden. Er darf nur von qualifizierten Fachleuten mit Bezug zum Bauwesen ausgestellt werden – idealerweise von einem Energieberater mit entsprechender Zusatzausbildung.
Qualifizierte Energieberater finden Sie beispielsweise über die Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Diese Datenbank hilft Ihnen, zertifizierte Fachkräfte zu finden. Die EE-Experten sind in dieser Datenbank gelistet, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert und verfügen über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Energieberatung.
Grundsätzlich wird zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis unterschieden.
Für einen Verbrauchsausweis werden Nachweise über den Energieverbrauch von Heizung und Warmwasser benötigt, die einen Zeitraum von mindestens drei Jahren abdecken. Außerdem sind Angaben zu Leerständen und Fotos des Gebäudes erforderlich. Wenn das Objekt beispielsweise über ein Jahr zu mehr als 50 % leer stand, darf kein Verbrauchsausweis erstellt werden – in diesem Fall ist ein Bedarfsausweis erforderlich.
Zusätzlich müssen die vollständigen Daten zum Stromverbrauch des gesamten Gebäudes vorliegen. Auch regionale Witterungsbedingungen werden berücksichtigt.
Für den Bedarfsausweis werden darüber hinaus weitere Unterlagen benötigt – etwa Grundrisse, Baupläne, Baubeschreibungen, Modernisierungsnachweise sowie das Abgasprotokoll des Schornsteinfegers.
In der Regel ist für beide Ausweisarten eine Vor-Ort-Begehung erforderlich.
Um einen geeigneten Energieberater zu finden, können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Die EE-Experten sind als qualifizierte Energieberater der Verbraucherzentrale anerkannt.
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Hamburg und Schleswig-Holstein sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Ob ein Energieberater erforderlich ist, hängt maßgeblich von Ihren geplanten Maßnahmen ab. Wenn Sie lediglich Renovierungsarbeiten durchführen möchten, ohne staatliche Fördermittel zu nutzen, ist die Einschaltung eines Energieberaters nicht zwingend notwendig. Dennoch kann seine Expertise dabei helfen, langfristig Energiekosten zu reduzieren und die Umwelt zu schonen.
Planen Sie jedoch, Fördermittel zu beantragen oder einen Energieausweis zu erhalten, ist die Hinzuziehung eines Energieberaters unerlässlich. Nur ein qualifizierter Fachmann ist befugt, Förderanträge zu stellen und rechtlich anerkannte Energieausweise auszustellen. Dies gewährleistet, dass alle formalen Anforderungen erfüllt werden.
Ein bedarfsgerechter Energieausweis (Bedarfsausweis) ist für sämtliche Gebäude erhältlich, unabhängig von deren Größe, Baujahr oder Nutzung. Diese Art des Ausweises basiert auf einer detaillierten Analyse des Gebäudes und bietet eine fundierte Einschätzung des Energiebedarfs.
Der verbrauchsbasierte Energieausweis (Verbrauchsausweis) hingegen ist in der Regel für bestimmte Gebäudetypen zulässig. Dazu zählen:
Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten Jahre erstellt und bietet somit eine praktische Übersicht über den Energieverbrauch des Gebäudes.
Nein, für Nichtwohngebäude ist es erforderlich, dass Energieausweise von einem qualifizierten Experten erstellt werden. Dies stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Wichtige Punkte dabei sind:
Daher ist es von großer Bedeutung, einen entsprechend ausgebildeten und zertifizierten Fachmann für die Erstellung des Energieausweises zu beauftragen.
Ein Energieausweis ist notwendig, wenn ein Nichtwohngebäude entweder neu vermietet, verkauft oder einer wesentlichen Sanierung unterzogen wird. Darüber hinaus besteht eine Aushangpflicht für öffentliche Gebäude, die eine Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern aufweisen.
Diese Regelungen dienen dazu, Transparenz bezüglich der energetischen Eigenschaften von Gebäuden zu schaffen und somit sowohl Eigentümer als auch potenzielle Mieter oder Käufer über den Energieverbrauch zu informieren. Der Energieausweis enthält wichtige Informationen wie den Energiebedarf des Gebäudes und ermöglicht einen Vergleich mit anderen Immobilien.
Ein Energieausweis ist erforderlich in folgenden Situationen:
Die rechtliche Grundlage bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Dieses Gesetz schreibt vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Kennzahlen sowie die damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden müssen. Diese Verpflichtung besteht jedoch ausschließlich bei einem Wechsel der Nutzer.
Ein Energieausweis ist unter bestimmten Bedingungen nicht erforderlich. Solange kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung stattfindet und keine anderen zwingenden Gründe bestehen, entfällt die Pflicht zur Ausstellung. Darüber hinaus sind kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² sowie Baudenkmäler von dieser Regelung ausgenommen. Diese Ausnahmen gelten, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und den besonderen Charakter von Baudenkmälern zu bewahren. Bei der Planung von Renovierungen oder Modernisierungen sollte jedoch stets geprüft werden, ob sich die Voraussetzungen ändern und ein Energieausweis erforderlich wird.
Die Kosten können stark variieren, abhängig von mehreren Faktoren, die bei der Planung und Umsetzung eines Projekts berücksichtigt werden müssen. Zu den entscheidenden Aspekten zählen die Größe des Gebäudes, die spezifische Nutzung sowie der Grad der Komplexität, der bei der Konstruktion erforderlich ist.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zu erhalten, das all diese Faktoren berücksichtigt. Kontaktieren Sie uns, um eine detaillierte und transparente Kostenaufstellung zu erhalten.
Eine Energieberatung wird häufig in Form eines Sanierungsfahrplans vorgenommen. Dieser hilft, die energetische Effizienz eines Gebäudes zu verbessern und langfristig Energiekosten zu senken. Die Kosten richten sich nach den Wohneinheiten (WE) und können je nach Umfang und Komplexität variieren. Der Staat fördert solche Maßnahmen finanziell, indem er bis zu 50% der Kosten übernimmt, was die Investition attraktiver macht.
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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt sicher, dass Gebäude in Deutschland energieeffizient betrieben werden. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften drohen empfindliche Bußgelder, die bis zu 15.000 Euro betragen können. Um solche Sanktionen zu vermeiden, ist es essentiell, einen aktuellen und korrekten Energieausweis zu besitzen. Dieser Ausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und ist bei Verkauf oder Vermietung verpflichtend vorzulegen.
Um Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen zu dürfen, ist es erforderlich, dass die Person über spezifische Qualifikationen verfügt. Ausschließlich qualifizierte Energieberater oder Ingenieure, die über die notwendigen Zertifikate und einschlägige Erfahrungen in diesem Bereich verfügen, sind dazu berechtigt.
Diese Fachleute müssen nachweisen können, dass sie die komplexen Anforderungen und Normen, die für Nichtwohngebäude gelten, verstehen und anwenden können. Dadurch wird sichergestellt, dass die ausgestellten Energieausweise den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und eine verlässliche Grundlage für energetische Optimierungen bieten.
Die Dauer der Erstellung hängt maßgeblich vom Umfang und der Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen ab. In einigen Fällen kann der Prozess innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden, während in anderen Situationen mehrere Wochen erforderlich sein können.
Einige der Faktoren, die die Bearbeitungszeit beeinflussen können, sind:
Es ist daher ratsam, im Vorfeld sicherzustellen, dass alle erforderlichen Informationen in bestmöglicher Form bereitgestellt werden.
Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet und für 10 Jahre lang gültig ist. Dennoch kann es sinnvoll sein, bei wesentlichen energetischen Sanierungen oder Verbesserungen, wie der Installation einer neuen Heizungsanlage oder der Dämmung der Fassade, einen neuen Ausweis zu beantragen. Dadurch lassen sich die verbesserten Energiekennwerte des Gebäudes transparent darstellen. Dies ist besonders vorteilhaft, um potenziellen Kauf- oder Mietinteressenten die Effizienzsteigerungen und damit verbundene Kosteneinsparungen aufzuzeigen. Ein aktueller Energieausweis kann somit den Marktwert und die Attraktivität des Objekts erheblich steigern.
Der Energieausweis ist ein wesentliches Instrument zur Förderung der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz im Immobiliensektor. Er stellt sicher, dass Käufer und Mieter fundierte Entscheidungen treffen können, indem er ihnen detaillierte Einblicke in den energetischen Zustand einer Immobilie gibt. Durch die Bewertung der Wärmedämmung und der Effizienz von Heizungsanlagen werden potenzielle Schwachstellen aufgezeigt, die für hohe Energiekosten verantwortlich sein könnten. Zudem enthält der Energieausweis konkrete Modernisierungsempfehlungen, die helfen, den Energieverbrauch zu reduzieren und den Wohnkomfort zu erhöhen. Dies unterstützt nicht nur den individuellen Geldbeutel, sondern auch die Umwelt durch die Reduzierung von CO2-Emissionen.
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