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Das Wichtigste zum Energieausweis im Überblick:

Ein Energieausweis bietet eine umfassende Übersicht über die energetische Qualität einer Immobilie und schafft Transparenz bei der Bewertung der Energieeffizienz. Die Verpflichtung zur Erstellung eines Energieausweises wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um Käufer und Mieter zu schützen und das Bewusstsein für Energieeinsparung zu stärken. Es ist wichtig zu betonen, dass ein Energieausweis kein standardisiertes Dokument ist, das man einfach im Internet bestellen kann. Er ist das Ergebnis sorgfältiger und qualifizierter Ingenieursarbeit. Ein fehlerhafter Energieausweis verfehlt nicht nur seinen Zweck, sondern kann auch als Täuschung gewertet werden. Außerdem gibt es Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten von Energieausweisen, und auch die Arbeitsweise der Energieberater kann variieren.

Der Begriff Energieberater ist nicht gesetzlich geschützt. Der Titel Energieeffizienz-Experte hingegen ist eine geschützte Bezeichnung, die – ähnlich wie ein Meistertitel – nur an qualifizierte Fachkräfte und Unternehmen vergeben wird.

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Was ist ein Energieausweis?

Im August 2020 trat das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft und löste zum 1. November 2020 die vorherigen Regelwerke – das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – ab. Das GEG regelt seitdem die energetischen Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude in Deutschland.

Das Gesetz enthält Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik, zur Dämmung und zum sommerlichen Wärmeschutz. Grundsätzlich besteht eine Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises (Bedarfsausweis), wenn ein Neubau errichtet, eine umfassende Sanierung durchgeführt oder ein Gebäude vermietet oder verkauft wird. Diese Regelung galt bereits zuvor und bleibt auch im neuen GEG bestehen.

Woher erhalte ich den Energieausweis?

Ein Energieausweis kann nicht eigenständig erstellt werden. Er darf nur von qualifizierten Fachleuten mit Bezug zum Bauwesen ausgestellt werden – idealerweise von einem Energieberater mit entsprechender Zusatzausbildung.

Qualifizierte Energieberater finden Sie beispielsweise über die Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Diese Datenbank hilft Ihnen, zertifizierte Fachkräfte zu finden. Die EE-Experten sind in dieser Datenbank gelistet, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert und verfügen über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung in der Energieberatung.

Was benötige ich für den Energieausweis?

Grundsätzlich wird zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis unterschieden.

Für einen Verbrauchsausweis werden Nachweise über den Energieverbrauch von Heizung und Warmwasser benötigt, die einen Zeitraum von mindestens drei Jahren abdecken. Außerdem sind Angaben zu Leerständen und Fotos des Gebäudes erforderlich. Wenn das Objekt beispielsweise über ein Jahr zu mehr als 50 % leer stand, darf kein Verbrauchsausweis erstellt werden – in diesem Fall ist ein Bedarfsausweis erforderlich.

Zusätzlich müssen die vollständigen Daten zum Stromverbrauch des gesamten Gebäudes vorliegen. Auch regionale Witterungsbedingungen werden berücksichtigt.

Für den Bedarfsausweis werden darüber hinaus weitere Unterlagen benötigt – etwa Grundrisse, Baupläne, Baubeschreibungen, Modernisierungsnachweise sowie das Abgasprotokoll des Schornsteinfegers.

In der Regel ist für beide Ausweisarten eine Vor-Ort-Begehung erforderlich.

Um einen geeigneten Energieberater zu finden, können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Die EE-Experten sind als qualifizierte Energieberater der Verbraucherzentrale anerkannt.

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Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Hamburg und Schleswig-Holstein sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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Die Notwendigkeit eines Energieberaters hängt stark von Ihren individuellen Plänen ab. Wenn Sie lediglich Renovierungsarbeiten durchführen möchten, ohne dabei staatliche Fördermittel zu nutzen, ist die Hinzuziehung eines Energieberaters nicht zwingend erforderlich. Dennoch kann dessen Expertise dabei helfen, zukünftige Energiekosten zu reduzieren und den Ressourcenverbrauch zu optimieren.

Planen Sie jedoch, staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen oder einen Energieausweis zu erstellen, ist die Unterstützung durch einen Energieberater unerlässlich. Nur ein qualifizierter Fachmann ist berechtigt, Förderanträge zu stellen und rechtlich anerkannte Energieausweise auszustellen. Diese Expertise ist entscheidend, um die formalen Anforderungen zu erfüllen und von den Vorteilen der Förderprogramme zu profitieren.

Der bedarfsorientierte Energieausweis (Bedarfsausweis) bietet eine detaillierte Analyse des Energiebedarfs eines Gebäudes. Diese Art des Ausweises basiert auf einer technischen Bewertung der Bausubstanz sowie der Heizungsanlage und ist somit unabhängig von den tatsächlichen Verbrauchsdaten der Bewohner. Er ist besonders nützlich für Eigentümer, die eine umfassende energetische Sanierung planen oder den energetischen Zustand ihres Gebäudes genau kennen möchten.

Ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) hingegen basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er ist einfacher zu erstellen und kostengünstiger, da er auf bereits vorhandenen Verbrauchsdaten basiert. Diese Art des Ausweises ist vor allem für:

  • Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten geeignet, da hier der individuelle Verbrauch weniger stark schwankt.
  • Gebäude, deren Bauantrag nach 1977 gestellt wurde, da diese in der Regel bereits über eine bessere energetische Ausstattung verfügen.

Beide Ausweise spielen eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden und helfen dabei, Einsparpotenziale zu identifizieren.

Nein, für Nichtwohngebäude ist es erforderlich, dass Energieausweise von einem zertifizierten Fachmann ausgestellt werden. Dies stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Expertise eines Fachmanns gewährleistet, dass die Bewertung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes korrekt und umfassend erfolgt.

Ein zertifizierter Fachmann verfügt über das notwendige Wissen und die Qualifikationen, um die komplexen Anforderungen an die Erstellung eines Energieausweises zu erfüllen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Energieausweis den rechtlichen Standards entspricht und eine verlässliche Grundlage für energetische Optimierungen bietet.

Ein Energieausweis ist unverzichtbar, sobald ein Nichtwohngebäude neu vermietet, verkauft oder umfassend saniert wird. Dieses Dokument liefert wichtige Informationen über die Energieeffizienz des Gebäudes und ist somit ein entscheidender Faktor bei der Entscheidungsfindung für potenzielle Mieter oder Käufer.

Darüber hinaus besteht eine Aushangpflicht für öffentliche Gebäude, die eine Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern aufweisen. Diese Vorschrift zielt darauf ab, Transparenz hinsichtlich des Energieverbrauchs zu schaffen und das Bewusstsein für Energieeffizienz zu fördern. Die Aushangpflicht ermöglicht es Besuchern und Nutzern, sich über die energetische Qualität des Gebäudes zu informieren.

Ein Energieausweis ist erforderlich in verschiedenen Situationen. Dazu zählt der Bau eines neuen Gebäudes, eine umfassende Sanierung oder wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. Diese Regelungen basieren auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die zuvor gültige Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Das Gesetz schreibt vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Kennwerte eines Gebäudes sowie die damit verbundenen Treibhausgasemissionen informiert werden müssen. Diese Informationspflicht besteht jedoch nur im Falle eines Nutzerwechsels.

Ein Energieausweis ist nicht erforderlich, wenn kein Wechsel des Nutzers durch Verkauf oder Vermietung stattfindet und keine anderen zwingenden Gründe bestehen. Zudem sind kleine Gebäude mit einer Nutzfläche unter 50 m² sowie Baudenkmäler von der Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises ausgenommen.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass in bestimmten Fällen, wie bei gleichbleibender Nutzung oder bei bestimmten Gebäudetypen, keine Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises besteht. Dies kann für Eigentümer solcher Immobilien von Vorteil sein, da sie in diesen Fällen von der Ausstellungspflicht befreit sind.

Die Kosten sind abhängig von der Größe, der Nutzung und der Komplexität des jeweiligen Gebäudes. Um Ihnen eine genaue Vorstellung der anfallenden Kosten zu geben, bieten wir Ihnen gerne die Erstellung eines maßgeschneiderten Angebots an.

Folgende Faktoren können die Preisgestaltung beeinflussen:

  • Die Quadratmeterzahl des Gebäudes
  • Der Verwendungszweck des Objekts
  • Besondere architektonische Anforderungen

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, damit wir Ihre spezifischen Anforderungen besprechen und ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot erstellen können.

Eine Energieberatung wird häufig in Form eines Sanierungsfahrplans vorgenommen. Dabei werden die bestehenden energetischen Schwachstellen eines Gebäudes analysiert und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung vorgeschlagen. Diese Maßnahmen können sowohl die Wärmedämmung als auch die Heizungsoptimierung umfassen. Hierbei richten sich die Kosten nach den Wohneinheiten (WE) und werden bis zu einem gewissen Betrag (bis zu 50%) vom Staat gefördert. Diese Förderung kann über Programme wie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen werden.

Für den genauen Preis Ihres Sanierungsfahrplans kontaktieren Sie uns bitte. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung, um die besten Optionen für Ihre Immobilie zu ermitteln.

  • Analyse der aktuellen energetischen Situation
  • Erstellung eines maßgeschneiderten Maßnahmenkatalogs
  • Beratung zu staatlichen Fördermöglichkeiten
  • Langfristige Energieeinsparung und Kostensenkung

Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) drohen Strafen, die bis zu 15.000 Euro betragen können. Um sich vor möglichen rechtlichen Folgen zu schützen, ist es wichtig, einen gültigen und fehlerfreien Energieausweis vorzulegen. Dieser Ausweis dient als Nachweis dafür, dass die energetischen Standards eingehalten werden und schützt somit vor Bußgeldern.

Ein korrekter Energieausweis ist nicht nur eine rechtliche Absicherung, sondern auch ein wichtiger Bestandteil bei Immobilienverkäufen oder -vermietungen. Er informiert über den energetischen Zustand des Gebäudes und ermöglicht potenziellen Käufern oder Mietern, sich ein Bild über die zu erwartenden Energiekosten zu machen.

Um Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen zu dürfen, ist es erforderlich, über spezifische Qualifikationen zu verfügen. Ausschließlich qualifizierte Energieberater oder Ingenieure, die über die notwendigen Zertifikate und einschlägige Erfahrung in diesem Bereich verfügen, sind dazu berechtigt.

Diese Fachleute müssen sicherstellen, dass sie die aktuellen Standards und Vorschriften einhalten, um die Qualität und Genauigkeit der ausgestellten Energieausweise zu gewährleisten. Die Zertifizierung stellt sicher, dass sie über das notwendige Fachwissen verfügen, um die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden kompetent durchzuführen.

Die Anforderungen an die Qualifikation umfassen unter anderem:

  • Ein abgeschlossenes Studium im Bereich Ingenieurwesen oder eine vergleichbare Ausbildung
  • Erfahrung in der energetischen Bewertung von Gebäuden
  • Aktuelle Zertifikate, die die Fachkompetenz bestätigen

Die Dauer der Erstellung hängt maßgeblich von der Menge und der Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen ab. In einigen Fällen kann der Prozess innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden, während er in anderen Situationen mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

Entscheidend sind dabei Faktoren wie:

  • Vollständigkeit der Dokumente
  • Genauigkeit der Informationen
  • Komplexität der Inhalte

Eine sorgfältige Vorbereitung und Bereitstellung der notwendigen Materialien kann den Zeitrahmen erheblich verkürzen und zu einem effizienteren Ablauf führen.

Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Dennoch kann es sinnvoll sein, bei wesentlichen energetischen Sanierungen am Gebäude, wie der Installation einer neuen Heizung oder der Dämmung der Außenwände, einen neuen Ausweis zu beantragen. Dies ermöglicht es, die verbesserten energetischen Eigenschaften des Gebäudes gegenüber potenziellen Kauf- oder Mietinteressenten transparent darzustellen. Ein aktueller Energieausweis kann zudem den Marktwert der Immobilie steigern und zu einer schnelleren Vermietung oder einem zügigeren Verkauf beitragen. Darüber hinaus hilft er, die Energiekosten realistisch einzuschätzen, was für Interessenten oft ein entscheidendes Kriterium ist.

Der Energieausweis ist ein wichtiges Instrument zur Förderung der Nachhaltigkeit im Immobiliensektor. Er stellt sicher, dass potenzielle Käufer oder Mieter eine fundierte Entscheidung treffen können, indem er aufzeigt, wie effizient ein Gebäude in Bezug auf den Energieverbrauch ist. Neben der Bewertung der energetischen Qualität gibt der Energieausweis auch Aufschluss über den CO2-Ausstoß des Gebäudes, was für umweltbewusste Interessenten von Bedeutung ist.

Darüber hinaus unterstützt der Energieausweis Eigentümer dabei, gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu ergreifen. Diese Maßnahmen können die Wärmedämmung der Gebäudehülle, die Modernisierung der Heizungsanlage oder den Einsatz erneuerbarer Energien umfassen. Durch die Umsetzung solcher Empfehlungen können die Energiekosten gesenkt und der Wohnkomfort erhöht werden.

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