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Einfach und bequem: Datenverarbeitung durch unser Experten-Team
Flexibel und selbstbestimmt: Energieausweis nach eigenem Zeitplan erstellen
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Kontakt & RückrufFull Service & Vor Ort Experte
Professionelle Vor-Ort-Besichtigung: Unser Energieberater kümmert sich um alles, damit Sie schnellstmöglich an Ihren Bedarfsausweis kommen.
Detaillierte und exakte Analyse: Objektaufnahme mit professionellem Equipment.
Kostenlos: • wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten
• und uns mit der Vermittlung beauftragen
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Kontakt & RückrufVerbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist in der Regel günstiger. Der Bedarfsausweis hingegen bewertet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudesubstanz – unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist aufwändiger, aber objektiver und für viele Gebäude gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten und uns mit der Vermittlung beauftragen, erstellen wir Ihren Energieausweis kostenlos – durch einen zertifizierten Energieexperten direkt vor Ort. So sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite, ohne zusätzliche Kosten zu haben.
Die Haftung liegt beim ausstellenden Energieberater. Dieser muss eine anerkannte Qualifikation nachweisen und ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Bei bewusst falschen oder grob fahrlässig erstellten Ausweisen können Bußgelder bis zu 10.000 € drohen. Unsere Experten sind zertifiziert und arbeiten nach aktuellen gesetzlichen Standards.
Ein Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald eine Immobilie verkauft, vermietet, verpachtet oder neu vermietet wird. Er muss Interessenten bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 €.
Weitere Informationen zur Themenreihe Energieausweis:
Der Energieausweis dokumentiert, wie energieeffizient ein Gebäude ist, vergleichbar mit einem Verbrauchslabel bei Elektrogeräten. Er ist verpflichtend bei Neubau, Sanierung, Verkauf oder Vermietung und schafft Transparenz für Eigentümer, Käufer und Mieter.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 1. November 2020 in Kraft trat, wurden frühere Regelungen zusammengeführt und verschärft. Das Gesetz stellt neue Anforderungen an die Gebäudeeffizienz:
Damit wird der Energieausweis zu einem zentralen Dokument für Planung, Förderung und Umsetzung energetischer Maßnahmen.
Das GEG definiert Vorgaben für:
Für die Ausstellung eines Energieausweises – ob Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Je vollständiger die Angaben, desto schneller und kostengünstiger verläuft die Erstellung.
Achtung: Ist der Leerstand zu hoch, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.
Neben den Daten für den Verbrauchsausweis sind erforderlich:
Quelle: BMWK – Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, www.bmwk.de
Ein Energieausweis darf nicht selbst erstellt werden. Er muss von qualifizierten Fachleuten mit Bezug zum Bauwesen ausgestellt werden. Besonders empfehlenswert ist die Beauftragung eines zertifizierten Energieberaters mit entsprechender Zusatzausbildung.
Tipp: Nutzen Sie geprüfte Experten. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) stellt eine öffentliche Ausstellerdatenbank mit zertifizierten Energieberatern zur Verfügung2.
Die EE-Experten sind dort offiziell gelistet, verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung und sind zusätzlich als Berater beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert. Damit bieten wir Ihnen Kompetenz, Transparenz und maximale Sicherheit bei der Erstellung Ihres Energieausweises.
Quelle: Deutsche Energie-Agentur (dena), www.energie-effizienz-experten.de
Hinweis: Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Titel Energieeffizienzberater hingegen ist rechtlich geschützt und wird nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben, ähnlich wie ein Meistertitel. Viele Laien nutzen diese Unklarheit aus und täuschen Kunden mit unqualifizierten Angeboten.


Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Ich freue mich auf Ihren Anruf. Unsere Erstberatungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Wir helfen Ihnen gerne
040 - 53 79 88 51 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr info@ee-experten.de
Wie gut sind Sie über den Energieausweis informiert? Testen Sie Ihr Wissen in unserem interaktiven Quiz!
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Ein bedarfsgerechter Energieausweis (Bedarfsausweis) ist für sämtliche Gebäude erhältlich, unabhängig von deren Größe, Baujahr oder Nutzung. Diese Art des Ausweises basiert auf einer detaillierten Analyse des Gebäudes und bietet eine fundierte Einschätzung des Energiebedarfs.
Der verbrauchsbasierte Energieausweis (Verbrauchsausweis) hingegen ist in der Regel für bestimmte Gebäudetypen zulässig. Dazu zählen:
Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten Jahre erstellt und bietet somit eine praktische Übersicht über den Energieverbrauch des Gebäudes.
Ein Energieausweis ist erforderlich in folgenden Situationen:
Die rechtliche Grundlage bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Dieses Gesetz schreibt vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Kennzahlen sowie die damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden müssen. Diese Verpflichtung besteht jedoch ausschließlich bei einem Wechsel der Nutzer.
Ein Energieausweis ist unter bestimmten Bedingungen nicht erforderlich. Solange kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung stattfindet und keine anderen zwingenden Gründe bestehen, entfällt die Pflicht zur Ausstellung. Darüber hinaus sind kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² sowie Baudenkmäler von dieser Regelung ausgenommen. Diese Ausnahmen gelten, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und den besonderen Charakter von Baudenkmälern zu bewahren. Bei der Planung von Renovierungen oder Modernisierungen sollte jedoch stets geprüft werden, ob sich die Voraussetzungen ändern und ein Energieausweis erforderlich wird.
Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet und für 10 Jahre lang gültig ist. Dennoch kann es sinnvoll sein, bei wesentlichen energetischen Sanierungen oder Verbesserungen, wie der Installation einer neuen Heizungsanlage oder der Dämmung der Fassade, einen neuen Ausweis zu beantragen. Dadurch lassen sich die verbesserten Energiekennwerte des Gebäudes transparent darstellen. Dies ist besonders vorteilhaft, um potenziellen Kauf- oder Mietinteressenten die Effizienzsteigerungen und damit verbundene Kosteneinsparungen aufzuzeigen. Ein aktueller Energieausweis kann somit den Marktwert und die Attraktivität des Objekts erheblich steigern.
Der Energieausweis ist ein wesentliches Instrument zur Förderung der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz im Immobiliensektor. Er stellt sicher, dass Käufer und Mieter fundierte Entscheidungen treffen können, indem er ihnen detaillierte Einblicke in den energetischen Zustand einer Immobilie gibt. Durch die Bewertung der Wärmedämmung und der Effizienz von Heizungsanlagen werden potenzielle Schwachstellen aufgezeigt, die für hohe Energiekosten verantwortlich sein könnten. Zudem enthält der Energieausweis konkrete Modernisierungsempfehlungen, die helfen, den Energieverbrauch zu reduzieren und den Wohnkomfort zu erhöhen. Dies unterstützt nicht nur den individuellen Geldbeutel, sondern auch die Umwelt durch die Reduzierung von CO2-Emissionen.

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Energieausweis weiter.