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Transparente Angebote

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Service für unsere Gewerbekunden

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Leistungen für Gewerbekunden

  • Erstellen von Energieausweisen (NWG)
  • Sanierungsfahrpläne (NWG)
  • Beantragung von Fördermitteln (NWG)
  • Förderung von Einzelmaßnahmen (NWG)
  • Förderung von Sanierungsmaßnahmen

Warum ein Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude (NWG)?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP-NWG) bietet Eigentümern und Betreibern von Nichtwohngebäuden eine fundierte Entscheidungsgrundlage für energetische Sanierungsmaßnahmen und eröffnet gleichzeitig den Zugang zu attraktiven Fördermitteln1.

Für welche Gebäude ist der iSFP-NWG geeignet?

  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Gewerbe- und Produktionsstätten
  • Hotels, Handels- und Dienstleistungsbetriebe
  • Schulen, Kitas, Sporthallen und andere kommunale Einrichtungen
  • Vereins- und Kulturgebäude

Mit einem Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen. Sie erhalten eine maßgeschneiderte Analyse des energetischen Ist-Zustands Ihres Gebäudes sowie einen konkreten Maßnahmenplan, der die Sanierung in sinnvollen und aufeinander abgestimmten Schritten darstellt. Der iSFP-NWG ist zudem Grundlage für eine BAFA-Förderung, die bis zu 50 % der Beratungskosten abdeckt. Er schafft Planungssicherheit für Investitionen und Förderanträge und trägt entscheidend zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Reduzierung der Betriebskosten bei.

Unsere Unterstützung für Sie

Als erfahrenes Energieberatungsunternehmen entwickeln wir Sanierungsfahrpläne, die technisch fundiert, wirtschaftlich sinnvoll und förderfähig sind. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt, von der Erfassung der Gebäudedaten bis zur Übergabe des iSFP-NWG, und schaffen damit eine sichere Grundlage für Ihre Sanierungsentscheidungen.


Quelle: BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de

Möchten Sie sich zum Thema Sanierungsfahrplan für Nicht-Wohngebäude beraten lassen?

Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Hamburg und Schleswig-Holstein sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.

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Wir helfen Ihnen gerne

040 - 53 79 88 51 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr

So läuft die Erstellung Ihres Sanierungsfahrplans (iSFP-NWG) ab

Der Weg zu Ihrem individuellen Sanierungsfahrplan beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem wir Ihre Ziele und die Gebäudesituation besprechen. Anschließend erfassen wir den energetischen Zustand Ihres Nichtwohngebäudes anhand von Plänen, Verbrauchsdaten und einer Vor-Ort-Begehung. Darauf aufbauend erstellen wir eine detaillierte Analyse der energetischen Schwachstellen und entwickeln einen stufenweisen Maßnahmenplan, der technisch fundiert und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Alle vorgeschlagenen Maßnahmen werden so aufbereitet, dass sie förderfähig nach den Richtlinien des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind. Die Erstellung des iSFP-NWG wird mit bis zu 50 % der Beratungskosten gefördert2. Nach Abschluss erhalten Sie den vollständigen Bericht mit Empfehlungen zur Priorisierung, Angaben zu Einsparpotenzialen und weiterführenden Umsetzungshinweisen.

Mit dem Sanierungsfahrplan schaffen Sie Transparenz und eine verlässliche Grundlage für Investitionen und Förderanträge. Er ist gleichermaßen hilfreich für kurzfristige wie für langfristige Sanierungsvorhaben.


Quelle: BAFA – Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de

Werden Maßnahmen nicht gefördert, wenn sie nicht ausreichend begründet sind?

Ja, Maßnahmen können abgelehnt oder gekürzt werden, wenn die Begründung unzureichend ist.

Förderstellen wie das BAFA (für Einzelmaßnahmen) oder die KfW (für Effizienzgebäude) prüfen genau, ob eine beantragte Maßnahme technisch sinnvoll, wirtschaftlich angemessen und förderfähig ist. Wenn die Antragsunterlagen, zum Beispiel der technische Projektnachweis oder die Maßnahmenerläuterung, nicht plausibel oder nicht ausreichend begründet sind, kann dies zu folgenden Konsequenzen führen:

  • Rückfragen oder Verzögerungen
  • Ablehnung der Förderung
  • Kürzung des Zuschusses

Typische Beispiele für unzureichende Begründung:

  • Eine teure Maßnahme wird beantragt, ohne dass deren Energieeinsparpotenzial oder Notwendigkeit nachvollziehbar dargestellt ist
  • Es fehlt die Darstellung der Ausgangssituation, zum Beispiel kein Nachweis über den energetischen Zustand der alten Heizung
  • Der Zusammenhang mit anderen Maßnahmen ist unklar, etwa neue Heiztechnik ohne vorherige Betrachtung der Gebäudehülle
  • Die Antragsunterlagen beruhen auf veralteten oder unvollständigen Daten

Warum hilft ein Sanierungsfahrplan (iSFP-NWG)?

Ein individueller Sanierungsfahrplan bietet eine fachlich geprüfte, systematische und gut dokumentierte Entscheidungsgrundlage, mit der Fördermaßnahmen im Antrag schlüssig begründet werden können. Besonders bei komplexen Vorhaben mit mehreren Gewerken oder Förderbausteinen schützt er vor Ablehnungen und erleichtert die Zusammenarbeit mit dem Energieeffizienz-Experten3.


Quelle: KfW – Kreditanstalt für Wiederaufbau, www.kfw.de

Jonas Pischner, Energieberater, Energieberater Hamburg und Schleswig-Holstein
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