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Die Notwendigkeit eines Energieberaters hängt stark von Ihren individuellen Plänen ab. Wenn Sie lediglich Renovierungsarbeiten durchführen möchten, ohne dabei staatliche Fördermittel zu nutzen, ist die Hinzuziehung eines Energieberaters nicht zwingend erforderlich. Dennoch kann dessen Expertise dabei helfen, zukünftige Energiekosten zu reduzieren und den Ressourcenverbrauch zu optimieren.

Planen Sie jedoch, staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen oder einen Energieausweis zu erstellen, ist die Unterstützung durch einen Energieberater unerlässlich. Nur ein qualifizierter Fachmann ist berechtigt, Förderanträge zu stellen und rechtlich anerkannte Energieausweise auszustellen. Diese Expertise ist entscheidend, um die formalen Anforderungen zu erfüllen und von den Vorteilen der Förderprogramme zu profitieren.

Bevor Sie den Auftrag eines Handwerkers bestätigen, ist es entscheidend, dass die Förderung bereits im Voraus beim BAFA oder der KfW beantragt wurde. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  • Erstellen Sie die Förderunterlagen durch einen Energieberater in Form eines Sanierungsfahrplans.
  • Warten Sie auf die Eingangsbestätigung des Förderantrags, die per E-Mail zugestellt wird.
  • Erst danach können Sie das Angebot oder die Auftragsbestätigung des Handwerkers annehmen.

Beachten Sie, dass die Eingangsbestätigung noch keine endgültige Förderzusage darstellt. Die Förderung könnte weiterhin abgelehnt werden. Dennoch ist die Bestätigung des Auftrags ab Erhalt der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.

Für absolute Sicherheit sollten Sie den Zuwendungsbescheid abwarten, der per Post und rechtsverbindlich zugestellt wird.

Eine nachträgliche Beantragung von Förderungen ist nicht möglich. Alternativ können Sie jedoch 20% der Sanierungskosten von Ihrer Einkommenssteuer abziehen, wofür eine Erklärung eines Energieberaters erforderlich ist. Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren.

Gut zu wissen: Angebote können während der Wartezeit eingeholt werden, jedoch sollten diese nicht vor dem Förderantrag bestätigt werden.

Es ist durchaus möglich, lediglich ausgewählte Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan zu fördern und in die Tat umzusetzen. Dabei ist es nicht erforderlich, sich an eine bestimmte Reihenfolge zu halten. Jede Maßnahme kann unabhängig von den anderen realisiert werden, was Flexibilität bei der Planung und Umsetzung bietet.

Diese Vorgehensweise ermöglicht es, gezielt auf individuelle Bedürfnisse und finanzielle Möglichkeiten einzugehen. So können beispielsweise dringende Maßnahmen priorisiert werden, während andere zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Dies bietet den Vorteil, dass man schrittweise vorgehen kann, ohne den gesamten Plan auf einmal umsetzen zu müssen.

Ein Energieausweis ist erforderlich in verschiedenen Situationen. Dazu zählt der Bau eines neuen Gebäudes, eine umfassende Sanierung oder wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. Diese Regelungen basieren auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die zuvor gültige Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Das Gesetz schreibt vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Kennwerte eines Gebäudes sowie die damit verbundenen Treibhausgasemissionen informiert werden müssen. Diese Informationspflicht besteht jedoch nur im Falle eines Nutzerwechsels.

Ein Sanierungsfahrplan bietet nicht nur Klarheit über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes und zeigt Ihnen Optimierungsmöglichkeiten auf, sondern ist auch aus finanzieller Sicht äußerst attraktiv.

Der Sanierungsfahrplan hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und ermöglicht eine zusätzliche Förderung von 5% bei Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dach, Fenster, Türen und Dämmung. Darüber hinaus wird die maximale Fördergrundlage pro Wohneinheit und Kalenderjahr von 30.000 EUR auf 60.000 EUR angehoben.

  • Ohne Sanierungsfahrplan: Bei einer Investition von 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus erhalten Sie eine Förderung von 15% auf maximal 30.000 EUR, was 4.500 EUR entspricht.
  • Mit Sanierungsfahrplan: Bei derselben Investition profitieren Sie von 15% plus einem 5% Bonus auf 60.000 EUR, was eine Förderung von 12.000 EUR ergibt.

Fazit: Ohne Sanierungsfahrplan entgehen Ihnen 7.500 EUR an Fördergeldern. Mit einem Sanierungsfahrplan profitieren Sie von zusätzlichen 7.500 EUR Förderung.

Um staatliche Förderungen zu erhalten, ist es notwendig, an förderfähigen Programmen teilzunehmen. Diese Programme erfordern die Beantragung durch eine:n qualifizierte:n und zertifizierte:n Energieberater:in. Es ist wichtig zu beachten, dass Sie diese Förderungen nicht eigenständig beantragen können, weshalb die Unterstützung durch eine:n Energieberater:in empfehlenswert ist.

Ein wesentlicher Punkt ist, dass Sie erst dann Angebote von Handwerksbetrieben annehmen sollten, wenn der Förderantrag bereits gestellt wurde. Andernfalls riskieren Sie, die Förderung nicht zu erhalten. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass Sie von den staatlichen Unterstützungen profitieren können.

Die Leistungen von Energieberater Hamburg im Überblick

Überzeugen Sie sich von unserem Leistungsportfolio, welches wir in ganz Hamburg anbieten. Unsere Beratungsleistungen im Bereich Energie-Effizienz stellen wir in allen Regionen in Norddeutschland zur Verfügung.

Energieberatung aus der Region - für die Region

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um Energieeffizienz für Ihr Wohnhaus oder Unternehmen in der Metropolregion Hamburg.

Insbesondere liegt unser Schwerpunkt auf Förderungsmaßnahmen der Bundesregierung zur Erhöhung der Energieeffizienz von Eigenheimen und Gewerbebetrieben. Aktuell fördert die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen um die Energieeffizienz von Eigenheimen und Gewerbebetrieben zu erhöhen.

Hamburg

Zertifizierte Qualifikationen

Die EE-Experten sind als Energieberater von der Deutschen Energie-Agentur (dena) sowie im Rahmen des Energieeffizienzprogramms der Bundesregierung offiziell anerkannt. Wir sind in der Expertenliste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter www.energie-effizienz-experten.de gelistet.

Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude

  • KfW-Effizienzhaus

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Energieberatung

  • Geförderte Energieberatung für Wohngebäude gemäß den Richtlinien des BAFA

Energieeffizient Bauen und Sanieren - Nichtwohngebäude (NWG)

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Einzelmaßnahmen

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