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040 - 53 79 88 51 Montag bis Samstag: 8:00 - 19:00 Uhr info@ee-experten.deOb ein Energieberater erforderlich ist, hängt maßgeblich von Ihren geplanten Maßnahmen ab. Wenn Sie lediglich Renovierungsarbeiten durchführen möchten, ohne staatliche Fördermittel zu nutzen, ist die Einschaltung eines Energieberaters nicht zwingend notwendig. Dennoch kann seine Expertise dabei helfen, langfristig Energiekosten zu reduzieren und die Umwelt zu schonen.
Planen Sie jedoch, Fördermittel zu beantragen oder einen Energieausweis zu erhalten, ist die Hinzuziehung eines Energieberaters unerlässlich. Nur ein qualifizierter Fachmann ist befugt, Förderanträge zu stellen und rechtlich anerkannte Energieausweise auszustellen. Dies gewährleistet, dass alle formalen Anforderungen erfüllt werden.
Um sicherzustellen, dass Sie die Förderung für Ihren Handwerksauftrag erhalten, ist es entscheidend, dass Sie den Förderantrag rechtzeitig vor der Auftragsbestätigung einreichen. Der Prozess gestaltet sich wie folgt:
Beachten Sie, dass die Eingangsbestätigung noch keine endgültige Förderzusage darstellt. Die Förderung könnte im weiteren Verlauf abgelehnt werden. Dennoch ist die Auftragsbestätigung ab Erhalt der Eingangsbestätigung nicht mehr förderschädlich.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie den Zuwendungsbescheid abwarten, der Ihnen per Post zugestellt wird und rechtsverbindlich ist. Eine nachträgliche Beantragung von Förderungen ist nicht möglich. Alternativ können Sie 20% der Sanierungskosten von Ihrer Einkommenssteuer abziehen, wofür eine Erklärung eines Energieberaters erforderlich ist. Kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren.
Gut zu wissen: Sie können in der Zwischenzeit Angebote einholen, solange Sie diese nicht vor dem Förderantrag bestätigen.
Es ist durchaus möglich, dass lediglich bestimmte Maßnahmen aus dem Sanierungsfahrplan gefördert und in die Tat umgesetzt werden. Dabei ist die Reihenfolge der Durchführung nicht von Bedeutung. Man hat die Flexibilität, einzelne Schritte auszuwählen und diese unabhängig voneinander zu realisieren. Dies ermöglicht es, den Sanierungsprozess an individuelle Bedürfnisse und finanzielle Möglichkeiten anzupassen.
Die Vorteile dieser Vorgehensweise sind:
Somit können die Maßnahmen nach und nach umgesetzt werden, ohne dass der gesamte Plan auf einmal realisiert werden muss.
Ein Energieausweis ist erforderlich in folgenden Situationen:
Die rechtliche Grundlage bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Dieses Gesetz schreibt vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Kennzahlen sowie die damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden müssen. Diese Verpflichtung besteht jedoch ausschließlich bei einem Wechsel der Nutzer.
Ein Sanierungsfahrplan bietet nicht nur Klarheit über den energetischen Zustand Ihrer Immobilie und zeigt Ihnen Wege zur Verbesserung auf, sondern ist auch aus finanzieller Sicht äußerst attraktiv.
Der Sanierungsfahrplan hat eine Gültigkeit von 15 Jahren und ermöglicht Ihnen eine zusätzliche Förderung von 5% bei allen Maßnahmen, die die Gebäudehülle betreffen, wie Dach, Fenster, Türen und Dämmung. Darüber hinaus wird die maximale Fördergrundlage von 30.000 EUR pro Wohneinheit und Jahr auf 60.000 EUR erhöht.
Ohne Sanierungsfahrplan:
Bei einer Investition von 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus (Fenster, Dach, Dämmung etc.) und einem Förderantrag erhalten Sie 15% aus maximal 30.000 EUR, was einer Förderung von 4.500 EUR entspricht.
Mit Sanierungsfahrplan:
Bei derselben Investition von 60.000 EUR erhalten Sie mit einem Sanierungsfahrplan 15% plus 5% Bonus aus 60.000 EUR, was einer Förderung von 12.000 EUR entspricht.
Ohne Sanierungsfahrplan entgehen Ihnen somit 7.500 EUR an Förderung. Mit einem Sanierungsfahrplan profitieren Sie von zusätzlichen 7.500 EUR Förderung.
Um staatliche Förderungen zu erhalten, ist es notwendig, sich an förderfähigen Programmen zu beteiligen. Diese müssen durch einen qualifizierten und zertifizierten Energieberater beantragt werden. Es ist wichtig zu wissen, dass Sie diese Förderungen nicht eigenständig beantragen können. Daher ist es empfehlenswert, den Weg über einen Energieberater zu wählen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Sie Angebote von Handwerkern erst dann annehmen sollten, wenn der Antrag auf Förderung gestellt wurde. Andernfalls besteht das Risiko, dass die Förderung nicht gewährt wird.
Überzeugen Sie sich von unserem Leistungsportfolio, welches wir in ganz Hamburg anbieten. Unsere Beratungsleistungen im Bereich Energie-Effizienz stellen wir in allen Regionen in Norddeutschland zur Verfügung.
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um Energieeffizienz für Ihr Wohnhaus oder Unternehmen in der Metropolregion Hamburg.
Insbesondere liegt unser Schwerpunkt auf Förderungsmaßnahmen der Bundesregierung zur Erhöhung der Energieeffizienz von Eigenheimen und Gewerbebetrieben. Aktuell fördert die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen um die Energieeffizienz von Eigenheimen und Gewerbebetrieben zu erhöhen.
Die EE-Experten sind als Energieberater von der Deutschen Energie-Agentur (dena) sowie im Rahmen des Energieeffizienzprogramms der Bundesregierung offiziell anerkannt. Wir sind in der Expertenliste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter www.energie-effizienz-experten.de gelistet.

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zum Thema Energieberatung weiter.